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EN 166 verständlich erklärt: Kennzeichnung, Klassen und was sie im Alltag bedeuten

Kaum eine Norm wird so oft zitiert wie EN 166 – und kaum eine ist im Alltag so oft missverstanden. Wir übersetzen die wichtigsten Kürzel in klare Kaufentscheidungen.

Warum EN 166 überhaupt existiert

EN 166 ist die europäische Grundnorm für persönlichen Augenschutz. Sie legt fest, welche mechanischen, optischen und ergonomischen Anforderungen eine Schutzbrille erfüllen muss, damit sie als PSA (Kategorie II) verkauft werden darf.

Jedes zertifizierte Modell trägt zwei Kennzeichnungen: eine auf der Scheibe (Sichtscheibe) und eine auf dem Bügel bzw. Rahmen. Beide sagen unterschiedliche Dinge aus – und beide sind entscheidend.

Die Kennzeichnung auf der Scheibe – von links nach rechts gelesen

Die typische Reihenfolge lautet: Filter-Code – Hersteller – Optische Klasse – Stoßfestigkeit – Zusatzsymbole.

  • Filter-Code (nur bei getönten/UV-Scheiben): z. B. 2C-1.2 = UV-Filter mit guter Farberkennung.
  • Hersteller-Kürzel: Herstellerspezifisch, dient der Rückverfolgbarkeit.
  • Optische Klasse 1, 2 oder 3 – siehe eigener Abschnitt unten.
  • Stoßfestigkeit: S, F, B oder A (Kugel mit 6 mm Durchmesser, unterschiedliche Geschwindigkeiten).
  • Zusatzsymbole: z. B. K (kratzfest), N (nicht beschlagend), T (Stoßfestigkeit auch bei Temperaturextremen).

Optische Klasse: der Unterschied zwischen Halbtags- und Ganztagsbrille

  • Klasse 1: höchste optische Qualität, für den Dauereinsatz freigegeben (8 Stunden und mehr).
  • Klasse 2: für mittlere Tragedauer, geringe Verzeichnung zulässig.
  • Klasse 3: nur für kurzen Einsatz – schwere Verzeichnung möglich, Kopfschmerzen und Ermüdung sind bei Dauergebrauch programmiert.

Faustregel: Alles, was länger als eine Stunde am Stück getragen wird, sollte Klasse 1 sein.

Stoßfestigkeit: S – F – B – A

Die Buchstaben markieren die Aufprallenergie, der die Brille standhält:

  • S – erhöhte Festigkeit (statisch, Fall einer 22-mm-Stahlkugel).
  • F – Stoßfestigkeit bei 45 m/s (Beispiel: Metallpartikel beim Schleifen).
  • B – 120 m/s (Baustelle, Umformtechnik).
  • A – 190 m/s (Feuerwehr, Industrie mit hoher Energie).

Ein T unmittelbar hinter dem Buchstaben (FT, BT) bedeutet: getestet auch bei –5 °C und +55 °C.

Häufig übersehen: die Bügelkennzeichnung

Auf der Scheibe steht, was die Scheibe kann. Auf dem Bügel steht, wofür die gesamte Brille zugelassen ist. Findet sich dort z. B. 3 (Flüssigkeiten), 4 (grobe Staubpartikel), 5 (Gas und Feinstaub) oder 9 (Metallschmelze), gilt das für den kompletten Schutz. Fehlt die Kennung auf dem Bügel, gilt sie nicht – auch wenn die Scheibe theoretisch mehr könnte.

Was EN 166 nicht abdeckt

EN 166 ist die Basis. Für spezifische Risiken kommen ergänzende Normen dazu:

  • EN 170 – UV-Filter
  • EN 172 – Sonnenschutz für den gewerblichen Einsatz
  • EN 169 / 175 / 379 – Schweißerschutz
  • EN 207 / 208 – Laserschutz

Wer beim Einkauf nur EN 166 liest, hat also die Grundeignung geprüft – nicht mehr und nicht weniger.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Zahl 1 auf meiner Schutzbrille?
Die Zahl 1 direkt hinter dem Herstellerkürzel steht für die höchste optische Klasse: Die Scheibe ist für den Dauergebrauch von acht Stunden und mehr freigegeben.
Reicht die Kennzeichnung EN 166 F für Schleifarbeiten?
Ja, F entspricht 45 m/s Partikelgeschwindigkeit und deckt typische Schleif- und Bohrarbeiten ab. Für Baustellen und Umformtechnik empfehlen wir mindestens B (120 m/s).
Was heißt N auf der Schutzbrille?
N steht für „nicht beschlagend“ nach EN 168. Die Beschichtung verhindert Kondensat bei Temperatur- und Feuchtigkeitswechseln – Pflicht für alle, die mit Maske arbeiten.
Kann ich eine EN 166 Schutzbrille auch als Sonnenbrille tragen?
Nur wenn zusätzlich die EN 172 (Sonnenschutz gewerblich) oder EN 170 (UV-Filter) auf der Scheibe steht. Ohne diese Kennzeichnung fehlt der validierte UV-Schutz.

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