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Korrektionsschutzbrille: Wann sich die Investition am Arbeitsplatz auszahlt

Wer täglich am Arbeitsplatz eine Brille trägt, kennt das Problem: Overglass-Schutz drückt, beschlägt und verzerrt. Die Korrektionsschutzbrille löst das dauerhaft.

Warum die Overglass-Lösung selten die richtige ist

Eine Schutzbrille über der eigenen Korrektionsbrille getragen ist eine Notlösung: doppelte Reflexe, eingeschränktes Sichtfeld, Druckstellen am Nasenrücken und beschlagene Scheiben nach wenigen Minuten. Für den kurzen Werkstattbesuch akzeptabel – für den Dauerarbeitsplatz nicht.

Rechtliche Grundlage in der Schweiz und DACH

Die SUVA (Schweiz), die DGUV I 250-005 (Deutschland) und österreichische Vorschriften stellen klar: Wer am Arbeitsplatz eine Sehhilfe braucht und Augenschutz tragen muss, hat Anspruch auf eine Korrektionsschutzbrille. Der Arbeitgeber trägt die Grundkosten für PSA-Komponenten (Fassung mit EN-166-Zertifizierung, Basisgläser). Aufpreise für höherwertige Gläser sind verhandelbar.

Wann sich die Investition lohnt

  • Tragedauer ab 2 Stunden PSA pro Tag
  • Bildschirmarbeit in Kombination mit Werkstattgang
  • Fein- und Präzisionsarbeiten (Elektronik, Uhrmacher, Labor)
  • Sicherheitsrelevante Sichtaufgaben (Fahrer, Kranführer, Instandhalter)
  • Wechselnde Lichtverhältnisse – phototrope Gläser reduzieren Blendung

Der Ablauf: von der Sehbestimmung zur fertigen Brille

  1. Sehbestimmung beim Augenoptiker oder Betriebsoptiker (max. 24 Monate alt).
  2. Fassungsauswahl aus zertifizierten EN-166-Modellen – die Auswahl hängt von Arbeitsumgebung und Kopfform ab.
  3. Glasempfehlung: Kunststoff (Standard), Trivex (extra bruchfest), phototrop, entspiegelt, mit Anti-Beschlag- oder Blaulichtfilter.
  4. Fertigung im Labor: 5–10 Arbeitstage.
  5. Anpassung vor Ort: Bügel biegen, Nasensteg justieren, Sitzprobe.
  6. Nachkontrolle nach 2–3 Wochen – kleine Sitzkorrekturen sind normal.

Welche Fassung für welche Branche

  • Metallverarbeitung: geschlossener Rahmen, integrierter Seitenschutz, F-Stoßfestigkeit.
  • Chemie / Labor: Bügelbrille mit abnehmbarem Silikon-Seitenschutz, ggf. OTG-Korbbrille zusätzlich für Spritzarbeit.
  • Bau / Instandhaltung: robuste Kunststofffassung, B-Stoßfestigkeit, Anti-Beschlag Pflicht.
  • Elektronik / Feinmontage: leichte Titanfassung, entspiegelte Gläser, ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrille.
  • Logistik / Kranführer: phototrope Gläser gegen Blendung, F oder B Stoßklasse.

Zwei häufige Denkfehler

  • „Meine Alltagsbrille reicht mit Sicherheitsclip.“ – Nein. Clip-Systeme sind nur zusätzlich zu EN-166-zertifizierten Fassungen zugelassen.
  • „Gleitsicht funktioniert nicht als Schutzbrille.“ – Doch. Moderne Gleitsichtgläser mit erweitertem Nahbereich sind in vielen Fassungen möglich. Wichtig ist die Beratung durch einen erfahrenen Fachpartner.

Häufige Fragen

Zahlt der Arbeitgeber die komplette Korrektionsschutzbrille?
Die Grundkosten (zertifizierte Fassung, Basisgläser) sind in der Regel PSA-Pflichtleistung des Arbeitgebers. Aufpreise für höherwertige Gläser wie Gleitsicht oder phototrop werden häufig anteilig oder komplett übernommen – Details regelt der Betrieb.
Wie lange dauert die Anfertigung?
Nach abgeschlossener Sehbestimmung und Fassungswahl vergehen typischerweise 5 bis 10 Arbeitstage bis zur fertigen Brille.
Kann ich Gleitsicht in einer Schutzbrille fahren?
Ja, viele moderne EN-166-Fassungen sind Gleitsicht-tauglich. Voraussetzung ist eine ausreichend hohe Scheibe und eine sorgfältige Zentrierung durch den Augenoptiker.
Muss ich die Sehbestimmung selbst bezahlen?
Die Sehbestimmung wird meist vom Fachpartner oder Betriebsoptiker durchgeführt und im Rahmen der PSA-Versorgung mit dem Arbeitgeber abgerechnet.

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Unsere Fachpartner beraten dich vor Ort — von der Auswahl bis zur individuellen Anpassung.

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