EN ISO 16321: Was sich beim Augenschutz verändert – und was Unternehmen jetzt wissen sollten
Die neue Norm EN ISO 16321 löst die bewährte EN 166 beim persönlichen Augenschutz ab. Erfahren Sie, welche Änderungen auf Sicherheitsverantwortliche zukommen und wie der Übergang in der Praxis gelingt.

Über viele Jahre war die EN 166 die zentrale Norm für persönlichen Augenschutz am Arbeitsplatz. Nun wird die Normenwelt auf eine neue Grundlage gestellt: Die EN ISO 16321 löst den bisherigen Standard schrittweise ab.
Für Unternehmen besteht dabei kein Grund zur Panik. Dennoch ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit den geänderten Anforderungen und Kennzeichnungen auseinanderzusetzen.
Von EN 166 zu EN ISO 16321
Mit der neuen Normenreihe EN ISO 16321 verändern sich unter anderem Prüfverfahren, Sicherheitsanforderungen sowie die Kennzeichnung von Eigenschaften der Sichtscheiben und Tragkörper.
Die Umstellung erfolgt jedoch keineswegs schlagartig. Produkte, die nach der bisherigen EN 166 zertifiziert und ordnungsgemäss in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin genutzt werden. Bestehende EU-Baumusterprüfbescheinigungen behalten im Rahmen ihrer Übergangsfristen ihre Gültigkeit.
Muss bisheriger Augenschutz sofort ersetzt werden?
Nein, eine pauschale Austauschpflicht gibt es nicht. Die Einführung einer neuen Norm macht vorhandene Schutzbrillen nicht automatisch unsicher oder unzulässig.
Entscheidend für den weiteren Einsatz sind das Datum des Inverkehrbringens und die Gültigkeit der Zertifikate. Sicherheitsverantwortliche sollten gemeinsam mit ihrem PSA-Lieferanten prüfen, welche Fristen für die eingesetzten Modelle gelten.
Neue Kennzeichnungen für die Praxis
Wer Schutzbrillen beschafft, kennt Kurzzeichen wie F, K oder N für die mechanische Festigkeit oder Beschlagbeständigkeit. Mit der EN ISO 16321 wird diese Systematik schrittweise angepasst.
Für den Einkauf bedeutet das: Bisherige Bestellbezeichnungen können künftig nicht mehr blind übernommen werden. Die Auswahl muss sich wieder verstärkt an der tatsächlichen Gefährdungsbeurteilung orientieren.
Eine Norm allein garantiert noch keinen Schutz
Die sicherste Schutzbrille nützt im Arbeitsalltag wenig, wenn sie von den Mitarbeitenden nicht getragen wird. Ein nachhaltiges Schutzkonzept muss deshalb verschiedene Anforderungen vereinen:
- Schutzwirkung: Exakt abgestimmt auf die Risiken am spezifischen Arbeitsplatz.
- Passform: Ergonomischer Sitz für eine hohe Trageakzeptanz.
- Optische Qualität: Unverzerrte Sicht und die passende Lösung bei Fehlsichtigkeit.
- Prozessintegration: Reibungslose Abläufe bei der Beschaffung und Anpassung.
Besonders bei der Versorgung mit korrigierten Schutzbrillen zeigt sich dieser Anspruch: Die Lösung muss normgerechten Schutz mit optischer Präzision verbinden. Bei UNICO Graber betrachten wir Augenschutz deshalb stets ganzheitlich und abgestimmt auf den jeweiligen Arbeitsplatz.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Normumstellung bietet einen idealen Anlass, die betriebliche PSA-Versorgung zu überprüfen. Folgende Fragen helfen bei der Vorbereitung:
- Bestandsaufnahme: Welche Schutzbrillen sind derzeit im Betrieb im Einsatz?
- Anforderungsprofil: Sind die Risiken der einzelnen Arbeitsplätze aktuell dokumentiert?
- Sehkorrektur: Ist die Versorgung für Brillenträger mit korrigiertem Augenschutz strukturiert geregelt?
- Umstellungsplan: Ist geklärt, wie künftig auf Produkte nach EN ISO 16321 gewechselt wird?
Fazit und weiterführende Informationen
Das Ziel der Normenumstellung ist nicht der überstürzte Austausch funktionierender Schutzausrüstung, sondern eine vorausschauende Planung. Ausführliche Details zu den neuen Kennzeichnungen und Prüfverfahren finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber auf unicograber.com.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Vorgaben der EN ISO 16321 praxistauglich in Ihrem Betrieb umzusetzen – von der Analyse vor Ort bis zur individuellen Schutzbrillenversorgung.
