Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen bei Unico Graber (nachstehend als «Lieferant» bezeichnet) unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Sie regeln die Rechte und Pflichten des Lieferanten und des Käufers (nachstehend als «Kunde» bezeichnet) für den Verkauf und die Lieferung der Produkte des Lieferanten, insbesondere von Planschutzbrillen und korrigierten Schutzbrillen.

Mit der Bestellung bestätigt der Kunde die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen (ALV).

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgewichen werden. Der Lieferant ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung des Kunden in Kraft stehende Fassung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Eröffnung und Betrieb eines Kundenkontos, Finanznachweise

Der Lieferant ist berechtigt, die Eröffnung und das Führen eines Kundenkontos von rechtlichen und finanziellen Nachweisen sowie allenfalls von einer Bankgarantie abhängig zu machen.

2.2 Bestellung

Der Kunde hat sämtliche für die Bestellung erforderlichen Angaben zu machen und ist für deren Richtigkeit selbst verantwortlich. Ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Lieferant einer Bestellung des Kunden nicht innert 1 Arbeitstag widerspricht. Falls der Lieferant Bestellungen nur mit Änderungen akzeptiert, gelten diese als vom Kunden akzeptiert, wenn er nicht innert 2 Arbeitstagen widerspricht.

2.3 Bestellungsänderungen und Stornierungen

Der Kunde kann eine einmal abgegebene Bestellung nur nach Absprache und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferanten abändern. Individualisierte UNICOindividual Bestellungen, welche bereits im Produktionsprozess sind, können nicht mehr geändert oder storniert werden.

3. Preise

Alle Produkte werden zu den Preisen in Rechnung gestellt, die am Tag der Bestellung gelten. Die Preise werden per Einheit in CHF/EUR exklusive Steuern und Abgaben jeglicher Art angegeben. Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten. Lediglich bei UNICOindividual Bestellungen versteht sich der Preis inklusive Verpackungs- und Versandkosten.

Sonderregelungen zwischen Kunde und Lieferant sind möglich, bedürfen allerdings der Schriftlichkeit.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungsstellung

Bestellungen werden vom Lieferanten in Rechnung gestellt, wenn sie zum Versand übergeben werden. Beanstandungen der Rechnungen durch den Kunden müssen innerhalb eines Monats nach Versand der Abrechnung beim Lieferanten eingehen; andernfalls gilt die Abrechnung als akzeptiert.

4.2 Zahlungsart und Zahlungsfrist

Zahlungen haben innert 30 Tagen zu erfolgen. Sonderregelungen zwischen Kunde und Lieferant sind möglich, bedürfen allerdings der Schriftlichkeit. Wenn Skonti aufgrund schnellerer Zahlungsmodalitäten gewährt werden, ist der Eingang der Zahlung beim Lieferanten massgeblich. Zinssätze für Skonti können vom Lieferanten jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Voranzeigefrist abgeändert werden.

Die Zahlung hat durch Banküberweisung oder gleichwertige Verfahren zu erfolgen. Der Kunde ist nicht befugt, Rechnungen durch Verrechnung mit Gegenforderungen gegenüber dem Lieferanten zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht innert 30 Tagen, tritt ohne Weiteres der Verzug ein. Diesfalls ist ein Verzugszins von 5 % geschuldet und werden sämtliche vom Kunden geschuldeten Beträge sofort zur Zahlung fällig. Der Lieferant ist zudem berechtigt, pendente Lieferungen zu stoppen, die Bearbeitung von Bestellungen zu sistieren, neue Bestellungen abzulehnen und das Kundenkonto zu sperren. Weitere von Gesetzes wegen zustehende Rechte bleiben vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen im Eigentum von Unico Graber.

6. Versand, Lieferung

6.1 Lieferbedingungen

Sofern vom Lieferanten nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Kosten des Kunden durch ein vom Lieferanten beauftragtes Speditions- oder Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit der Aushändigung des Transportguts ans Speditions- oder Transportunternehmen auf den Kunden über (EXW, Incoterms 2021).

6.2 Lieferfristen

Die vom Lieferanten angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, ausser er bezeichnet sie ausdrücklich als verbindlich. Auch wenn eine Lieferfrist verbindlich ist, ist der Lieferant nicht haftbar für Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Lieferant nicht zu verantworten hat.

7. Reklamationen

Beanstandungen müssen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Für Schäden, die durch den Transport entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Weist die gelieferte Ware nachweisbar Fabrikationsmängel auf, wird sie von uns kostenlos instand gestellt oder umgetauscht. Für Schäden, die durch ungenaue Angaben über den Einsatzzweck, resp. durch falschen Einsatz entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

8. Verträglichkeitsgarantie für UNICOindividual Produkte

Ausschliesslich für individualisierte UNICOindividual Produkte gibt es eine Verträglichkeitsgarantie von 6 Monaten ab Lieferung an den Kunden. Tritt während dieser Frist trotz regelmässigem Tragen eine anhaltende durch die Gläser verursachte unzureichende Verträglichkeit auf, können die Gleitsichtgläser zur Überprüfung an den technischen Kundendienst des Lieferanten zurückgesendet werden, um die Ursachen der Anpassungsschwierigkeiten festzustellen. Die Gläser werden gegen solche mit ähnlicher oder mit anderer Geometrie ausgetauscht, wenn der technische Kundendienst dies nach Rücksprache mit dem Optiker für angezeigt hält.

9. Gewährleistung

Der Lieferant gewährleistet, dass seine Produkte keine Material-, Fabrikations-, Entwicklungs- oder sonstigen Fehler aufweisen, die den bestimmungsgemässen Gebrauch der Produkte erheblich beeinträchtigen. Der Lieferant behebt allfällige Mängel, soweit dies möglich und wirtschaftlich ist. Im Falle erheblicher Mängel ersetzt der Lieferant das Produkt, wenn eine Nachbesserung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Der Kunde hat die Produkte nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen und, soweit möglich, zu dokumentieren. Andernfalls verwirkt er seine Gewährleistungsansprüche.

Mängel/Beanstandungen müssen dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt werden. Die beanstandeten Waren müssen dem Lieferanten zur Expertise retourniert werden. Liegt ein vom Lieferanten zu vertretender Mangel vor, so wird dem Kunden Ersatz geliefert oder der Kaufpreis für die beanstandete Ware schnellstmöglich gutgeschrieben.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Produkte, die nicht sachgemäss verwendet werden oder die der Kunde selbst oder durch Dritte zu reparieren versucht hat. Für Produkte, welche nicht als komplettes Arbeitsschutzgerät von Unico Graber geprüft worden sind, wird keine Haftung übernommen.

10. Haftungsbeschränkung

Der Lieferant haftet für finanzielle Schäden infolge von Produktmängeln und sonstigen Vertragsverletzungen nur, wenn er oder eine seiner Hilfspersonen den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Ausgeschlossen ist jede Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, insbesondere für Ertrags- oder Produktionseinbussen, entgangenen Gewinn, Verlust einer Chance u.ä.

Der Kunde stellt sicher, dass diese Einschränkungen auch für Dritte (wie Endverbraucher und Versicherer) wirksam sind. Ausgeschlossen ist eine Haftung im Falle höherer Gewalt und für Fehler, die in den Verantwortungs- und Risikobereich des Kunden oder Endverbrauchers fallen. Dies gilt insbesondere für:

  • Folgen aus der Verwendung eines Produkts, das einen offensichtlichen Mangel aufweist;
  • eine fehlerhafte Funktionsweise aufgrund normaler Abnutzung des Produkts;
  • unsachgemässe Verwendung oder mangelhafte Wartung von Seiten des Kunden oder Endverbrauchers;
  • nicht sachgemässen Umgang mit dem Produkt von Seiten des Kunden oder Endverbrauchers;
  • Fehler oder mangelhafte Beratung bei der Auswahl der Produkte durch den Kunden oder durch einen Dritten;
  • Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den Kunden;
  • Fehler bei der Montage oder Bedienung des Produkts oder das Austauschen/Wechseln von Komponenten wie Gläsern usw.;
  • die Nichteinhaltung von Hinweisen und Empfehlungen des Lieferanten.

Diese Ziff. 10 regelt die Haftung für finanzielle Schäden abschliessend. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, die eine weitergehende Haftung vorsehen.

11. Produktkonformität

Die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfassten Produkte erfüllen die für das Gebiet der EU und der Schweiz geltenden Anforderungen, die vom Lieferanten für die Markteinführung zu beachten sind. Sie entsprechen insbesondere der Richtlinie 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, soweit diese Normen darauf Anwendung finden. Ist der Kunde Umsatzmittler, verpflichtet er sich, dem Endverbraucher des Produkts die in der europäischen Richtlinie 2016/425 genannten Informationen zu geben, sofern diese auf das Produkt Anwendung findet.

Ein Grossteil dieser Informationen sind ausserdem in der Gebrauchsanweisung enthalten, welche jedem Produkt beiliegt. Die Endverbraucher sind über die Eigenschaften des Produkts, den korrekten bestimmungsgemässen Gebrauch und gegebenenfalls die Notwendigkeit einer ärztlichen Kontrolle zu informieren (UNICOindividual). Für die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber dem Endverbraucher ist der Umsatzmittler allein verantwortlich.

Wenn der Kunde die Produkte ausserhalb des Gebiets des EWR und der Schweiz verkauft, hat er die dort geltenden Bestimmungen an die Produktkonformität einzuhalten. Auf Anfrage unterstützt ihn der Lieferant nach Möglichkeit bei entsprechenden Abklärungen.

12. Urheberrechte und Bildrechte

Die Verwendung der Marken, Logos sowie Bilder jeglicher Art des Lieferanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Die zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nicht verändert werden und müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Der Kunde anerkennt und beachtet sämtliche Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte des Lieferanten.

Bei Missachtung dieser Bestimmungen lehnt Unico Graber jede Haftung für Schadenersatzforderungen von Dritten ab. Der Kunde verpflichtet sich, Produkte der Marke Unico Graber sowie Logos und Bilder ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht für Werbe- oder Promotionszwecke zu verwenden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Verträge mit Unico Graber unterstehen grundsätzlich schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz des Lieferanten zuständig. Die Parteien bemühen sich, allfällige Differenzen gütlich zu bereinigen, bevor sie den Rechtsweg beschreiten.

14. Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von der Firma Unico Graber im Rahmen des Vertrags unter den nachstehend definierten Bedingungen rechnergestützt verarbeitet werden. Die Firma Unico Graber bearbeitet in ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher der Datenverarbeitung personenbezogene Daten für die Verwaltung und Überwachung der Geschäftsvorgänge in Verbindung mit den Beziehungen zu den Kunden, und zwar vor allem einschliesslich der Verwaltung der Kundendateien, der Verträge, der Kostenvoranschläge und Bestellungen, der Lieferungen, der Rechnungen, der Rechnungslegung oder der Durchführung von Zufriedenheitsumfragen oder Marketinguntersuchungen sowie der Verwaltung der Reklamationen und des Kundendienstes, im Rahmen dieser von den einzelnen Kunden und Unico Graber abgeschlossenen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen (ALV).

Die gesammelten Daten sind für diese Verarbeitung unerlässlich und für die Innendienstabteilungen der Firma Unico Graber, ihre angeschlossenen Unternehmen und ihre möglichen Auftragsverarbeiter bestimmt, welche lediglich im Rahmen des CRM zum Einsatz gelangen. Bei den gesammelten Daten des Kunden handelt es sich hauptsächlich um Identifikationsdaten (Personenstand, Identität, …), Daten in Bezug auf die Geschäftsbeziehung und die Zahlungsmittel sowie Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer). Die Daten des Kunden werden in einem gesicherten Umfeld während der gesamten Laufzeit der Vertragsbeziehung, zuzüglich der gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt. Betraut Unico Graber Auftragsverarbeiter mit dieser Datenverarbeitung, werden lediglich die Dienste von Auftragsverarbeitern in Anspruch genommen, welche ausreichende Sicherheiten im Hinblick auf das Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Massnahmen vorweisen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der europäischen und schweizerischen Vorschriften im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Sicherheit entspricht.