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01.09.2023

PSA braucht auch Vollzug

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist mitunter gesetzlich geregelt. Die Mitarbeiter sollen bei der Arbeit geschützt sein. Allerdings übernehmen längst nicht alle Arbeitgeber ihre Pflichten. Auch die Mitarbeitenden selber gehen fahrlässig um. Wie kann ein Unternehmer diese Philosophie in seinem Betrieb ändern? Ein Expertentipp von Dominique Graber (Verbandspräsident swiss safety).

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